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Mahnbescheid – was tun?

Auf keinen Fall den Brief mit dem gerichtlichen Mahnbescheid einfach vergessen. Denn: hier will einer Ihrer Gläubiger mit Hilfe des Gerichts seine Forderung durchsetzen. Vor allem sollten Sie wissen, dass bei diesem Mahnbescheid das Gericht noch gar nicht geprüft hat, ob die Forderung überhaupt korrekt ist. Verrückt, nicht wahr? Das Gericht macht sich zum Gehilfen eines Gläubigers, der vielleicht viel mehr von Ihnen verlangt, als ihm zusteht. Gerne werden von Gläubigern rechtswidrige Gebühren, überhöhte Zinsen und andere Phantasieforderungen aufgeschlagen. Nach meiner Erfahrung ist beinahe jeder zweite Mahnbescheid falsch, natürlich zu Lasten des Schuldners. Sie können natürlich jetzt zahlen, dann haben Sie Ruhe. Oder Sie kommen ohne lange zu warten in die Schuldnerberatung. Denn Sie haben nur 2 Wochen nach Zustellung des Bescheids Zeit für einen Widerspruch. Wenn Sie nicht widersprechen und auch nicht zahlen, dann geht der Weg meist direkt in die Zwangsvollstreckung. Es kommt also irgendwann der Gerichtsvollzieher oder die Kontopfändung. Das braucht Sie nicht schrecken, denn wir beherrschen in der Schuldnerberatung alle Varianten, um einer Vollstreckung zu begegnen. Was Sie nicht haben, kann man Ihnen nicht nehmen. Aber es ist besser, eine drohende Vollstreckung schon im Vorfeld zu bekämpfen. Termine für diese und andere Sorgen bei der Schuldnerberatung von „Kiek in" unter: 0171-5451910. Wichtig: ab 1. Juli erreichen Sie mich im Nachbarschaftshaus „Kiek in" in der Rosenbecker Straße 25/27.

Dr. Johnny Norden