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Ja, das kann passieren. Aber dafür müssen Sie sich ganz schön dumm anstellen. Denn normalerweise sind Schulden in Deutschland kein Grund für Gefängnis. Selbst wenn Ihr Gläubiger mit Hilfe des Gerichts über eine Zwangsvollstreckung versucht, sein Geld einzutreiben und Sie nicht zahlen können - es passiert erst mal gar nichts. Es gibt allerdings zwei Möglichkeiten, wegen Schulden doch im Knast zu landen. Die erste Möglichkeit ist nur theoretisch. Und die geht so: Wenn der Gläubiger über Gericht Sie zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (EV) zwingen will und Sie der Ladung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe der EV nicht nachkommen, dann kann der Gläubiger Haftbefehl gegen Sie beantragen. Das nennt sich Erzwingungshaft. Ich habe viele Kollegen gefragt und Berge von Fachliteratur gewälzt: Es ist kein Fall einer Vollstreckung von Erzwingungshaft gegen eine überschuldete Privatperson bekannt. Denn der Gläubiger müsste die Haftkosten vorstrecken, und das wird richtig teuer. Es ist aber schon vorgekommen, dass der Gerichtsvollzieher dem widerspenstigen Schuldner den Haftbefehl unter die Nase gehalten hat, um ihn für die Abgabe der EV gefügig zu machen. Die zweite Möglichkeit ist realer. Sie werden zu einer Geldstrafe wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, ruhestörenden Lärms usw. verurteilt. Vor kurzem erschien ein junger Mann in unserer Sprechstunde, der zu 10 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt worden war. Das heißt: er muss 100 Euro bezahlen oder für 10 Tage in den Knast wandern. Wir versuchen nun, eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub zu erreichen. Und die Chancen dafür stehen nicht schlecht - denn die Behörden wollen lieber Geld sehen als einen Häftling. Termine für die Schuldnerberatung unter Tel.: 0171-5451910. Achtung: ab sofort findet die Beratung nicht mehr in der Eichhorster Straße 13, sondern im Nachbarschaftshaus „Kiek in" in der Rosenbecker Straße 25 statt!
Dr. Johnny Norden