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Schulden beim Jobcenter

Exakte Faktenprüfung lohnt sich immer

Während unserer Sprechzeiten in der Schuldnerberatung kommt jeden Tag mindestens ein Kunde, der Schulden beim JobCenter (JC) hat. Das Frappierende für mich: fast immer hat sich der Kunde redlich verhalten, soll aber trotzdem blechen. Deshalb an dieser Stelle einige Hinweise zur Vermeidung von Schulden beim Jobcenter. In der nächsten Ausgabe beantworte ich dann die Frage, was zu tun ist, wenn die Zahlungsaufforderung schon im Briefkasten liegt. Schulden beim JC entstehen oft durch Überzahlungen von Arbeitslosengeld II trotz umgehender Änderungsmitteilung durch die Betroffenen. Ein jüngstes Beispiel: Eine Frau nahm im Mai vergangenen Jahres eine Arbeit mit wechselnden Bruttoeinkommen zwischen 500 und 800 Euro auf. Sie hat einen arbeitslosen Mann und ein Kind und verblieb damit eindeutig im Bezug von Alg II. Gewissenhaft meldete sie jeden Monat die Änderungen. Das JobCenter Marzahn- Hellersdorf reagierte nicht. Im November schickte das JC nun der Frau einen Brief, in dem eine Überzahlung von über 500 Euro festgestellt wird und sie mit einem Vordruck zu einer „Anhörung“ aufgefordert wird. Sie soll sich schriftlich dazu äußern, wie es zur Überzahlung gekommen sei. Eigentlich eine Frechheit… Aber wie ist die Rechtslage? Bei jeder Überzahlung muss vor allem eine Frage geklärt werden: Wer hat diese verursacht? Erst dann kann entschieden werden, ob das JC das überzahlte Geld zurückfordern darf. In unserem Fall hatte das JC die Überzahlung verursacht. Erstens hat es fast ein halbes Jahr gebraucht, um auf die Änderungen zu reagieren und damit das Recht verwirkt, das Geld zurückzufordern. Zweitens hatte die Familie das Geld verbraucht. Sie ist nicht verpfl ichtet, während einer so langen Reaktionszeit Geld anzusparen. Schon gar nicht als Alg-II-Empfänger. Deswegen sollte jeder Kunde grundsätzlich in seinem Antwortbrief auf die „Anhörung“ feststellen, dass nicht er sondern das JC die Überzahlung verursacht hat und dann detailliert die Übersendung der Änderungsmitteilungen aufl isten. Natürlich ist nicht jeder Fall einer Überzahlung so eindeutig, wie der geschilderte. Kommen Sie zu uns in die Schuldnerberatung – wir helfen Ihnen gern.

Dr. Johnny Norden