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Ordnungsamt kämpft für Jugendschutz

Konzertierte Aktionen bringen erste Erfolge

Stein des Anstoßes: Diskothek Kontrast Foto: Kontrast
Stein des Anstoßes: Diskothek Kontrast Foto: Kontrast

NORDWEST (am) . Alkoholvergiftete Kinder und Jugendliche werden in den deutschen Städten immer mehr zum Problem. So auch in Berlin. Deshalb hat Stadtrat Christian Gräff (CDU) im vergangenen Jahr mit seinem Ordnungsamt konzentriert an der Durchsetzung des Kinder- und Jugendschutzes gearbeitet. Das begann mit dem Aufsuchen von insgesamt 450 Einrichtungen, die im Bezirk Alkohol ausschenken. In den Gesprächen mit den Wirten machten die Mitarbeiter im Allgemeinen Ordnungsdienst (kurz AOD’s genannt), aber auch der Stadtrat und die Leiterin des Ordnungsamtes Dr. Gudrun Pioch, klar, dass sie keine Feinde eines fröhlichen Jugendlebens seien, dass Gesetze aber eingehalten werden müssen: Flatrate- Trinken werde in Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht geduldet. Im Mittelpunkt der präventiven Arbeit standen acht konzertierte Einsätze mit der örtlichen Polizei, dem Landeskriminalamt und Einheiten der Bereitschaftspolizei. Schwerpunkt der Maßnahmen waren die Überprüfung der Lebensmittelhygiene, der Spielverordnung, des Gaststättengesetzes sowie der jugendschutz- und gewerberechtlichen Vorschriften. Allein im Bereich des Jugendschutzes mussten 35 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Davon wurden 17 Verfahren mit einer Bußgeldhöhe von 14 740 Euro abgeschlossen. Die Diskothek „Kontrast“ in Birkenstein ist eine der größten Deutschlands, aber auch größtes Sorgenkind der Brandenburger und Berliner Gesetzeshüter. Weil im Umfeld der Diskothek an den Wochenenden regelmäßig Gewalttätigkeit auftritt, in Berlin sind die Mahlsdorfer betroffen, kontrollieren sowohl Polizei als auch AOD’s an jedem Wochenende die Zuwegung. Immerhin passen 3000 Gäste in die Diskothek. Auch innen wird hart kontrolliert. Neben dem Alkoholausschank stehen die sogenannten „Muttizettel“ ganz oben auf der Liste. Diese Zettel gestatten minderjährigen Besucherinnen und Besuchern in Obhut einer volljährigen Person, die die Eltern legitimiert haben, bis zum Schluss der Veranstaltung bleiben zu dürfen. Im Klartext: 16-jährige tanzen bis 5.00 Uhr auf dem Floor! Einige Diskotheken boten diese „Persilscheine für Minderjährige“ als Vordruck an! In diesem Jahr konzentrieren sich die AOD’s auf die Einschränkung des Alkohol- Genusses an öffentlichen Plätzen. Dazu gehört auch die Überprüfung des Verkaufs von alkoholischen Getränken an unter 18-jährige. Denn gerade in diesem Lebensalter entstehen die sogenannten „Trinkerkarrieren“, die neben gesundheitlichen Risiken immer auch soziale Problemsituationen entstehen lassen.