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Jobcenter droht mit Verfahren

Späte Meldung von Einkommen bringt Probleme

Völlig aufgelöst erschien vor wenigen Tagen in unserer Schuldnerberatung eine Arbeitslosengeld- II-Empfängerin. Sie hielt einen Brief des Jobcenters (JC) Marzahn-Hellersdorf in der Hand, in dem ihr ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges angedroht wurde mit einer möglichen Höchststrafe von 5000 Euro. Was war geschehen? Die gute Frau hatte im August 2007 eine Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben von 154 Euro erhalten. Im September überwies die Wohnungsgesellschaft das Geld auf ihr Konto. Einen Monat später forderte das JC sie auf, die Einnahme zu melden. Was sie auch tat. Dann verging ein halbes Jahr bis das JC unserer Kundin den Rückerstattungsbescheid übersandte. Gleichzeitig erhielt sie den oben erwähnten Brief. Dieser hatte den Charakter einer „Anhörung“: die Frau sollte erklären, warum sie das Einkommen erst nach Aufforderung gemeldet habe. Wie ist die Rechtslage? Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind verpfl ichtet, jedes Einkommen umgehend und ohne Aufforderung zu melden. Dabei sollte beachtet werden, dass das JC alle Kontobewegungen auf deutschen Banken kontrollieren kann. Wer gegen die Meldepflicht von Einkommen verstößt, muss nicht nur die Rückzahlung leisten. Seit kurzem gehen die JC gegen solche Verstöße flächendeckend mit Bußgeldverfahren vor. Das bedeutet für Arbeitslosengeld-II-Empfänger Bußgelder von mindestens 200 Euro, die Grenze ist nach oben offen. Was tun? Einkommen schnell melden! Man sollte sich den Empfang der schriftlichen Meldung im Jobcenter bestätigen lassen oder einen Brief mit Rückschein versenden. Wenn man das versäumt hat und den Brief mit der „Anhörung“ erhält: dann sofort in die Schuldnerberatung gehen. Bei der „Anhörung“ kommt es auf jedes Wort an. Wir haben inzwischen einige Erfahrung gesammelt, um die Betroffenen vor dem größten Unheil zu bewahren. Im Falle unserer Kundin hoffe ich, dass es noch einmal glimpflich abgeht. Sie hat die Meldung ja nur 1 bzw. 2 Monate zu spät abgegeben. Wir haben den Verzug mit der Notwendigkeit begründet, dass die Frau die Abrechnung detailliert prüfen musste.

(Die Schuldnerberatung findet jetzt im „Bürgerzentrum Marzahn-NordWest“ im Atrium des Havemanncenters statt. Die Beratungszeiten sind Montag 9.00 bis 13.00 Uhr und Mittwoch von 16.00 bis 19.00 Uhr.)

Dr. Johnny Norden