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Es gibt Schulden und Schulden. Mietschulden gehören zu den gefährlichen. Denn hier droht immer die fristlose Kündigung mit der darauf folgenden Räumungsklage. Viele Betroffene kommen erst dann in die Schuldnerberatung, wenn der Wohnungsverlust nicht mehr zu verhindern ist. Leider. Denn wir kennen in der Schuldnerberatung alle Varianten, um einen Rausschmiss zu verhindern. Wie ist die Rechtslage? Es reicht dem Vermieter schon ein Zahlungsrückstand von etwas mehr als einer Monatmiete für eine fristlose Kündigung. Wenn Sie einmal mit der Mietzahlung in Verzug geraten sind, dann haben Sie zwei Möglichkeiten, eine fristlose Kündigung zu verhindern. Entweder Sie zahlen den Mietrückstand bevor Ihnen die Kündigung ins Haus flattert. Oder Sie einigen sich mit dem Vermieter über eine Stundung der fälligen Rückstände. Oft akzeptieren Vermieter Ratenzahlung. Aber verlieren Sie keine Zeit! Die Sitten auf dem Wohnungsmarkt sind rauer geworden. Viele Wohnungsgesellschaften gehen dazu über, Kündigung und Räumungsklage in einem Arbeitsgang zu erledigen. Wenn Sie nach der Kündigung auch die Räumungsklage erhalten haben, bleibt Ihnen noch eine letzte Chance, Mietvertrag und Wohnung zu retten. Der soziale Mieterschutz garantiert nach der Räumungsklage eine zweimonatige Schonfrist. Wenn Sie in dieser Zeit alle Rückstände bezahlen, kann die Kündigung unwirksam gemacht werden.
Dr. Johnny Norden